Technische Vorprüfung

Google Analytics Consent prüfen

Diese Seite ist eine technische Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und keine vollständige technische Prüfung.

Google Analytics und Consent

Google Analytics setzt in den Standard-Implementierungen Cookies (z. B. _ga, _ga_*, _gid) und überträgt Daten — typischerweise auch in die USA. Nach § 25 TDDDG ist das Setzen nicht-technisch-notwendiger Cookies in der Regel einwilligungspflichtig, parallel braucht DSGVO Art. 6 eine taugliche Rechtsgrundlage. Tracking-Daten „funktional" oder „berechtigtes Interesse" zu deklarieren reicht in den meisten Auslegungen nicht aus.

Typische technische Indikatoren

  • googletagmanager.com/gtag/js wird direkt aus dem HTML geladen — ohne erkennbares Consent-Gating.
  • Beacons an google-analytics.com/g/collect erfolgen vor sichtbarem Consent-Banner.
  • Fehlende anonymize_ip-Konfiguration in der gtag-Init.
  • Mehrere parallele Tracker (z. B. GA + Meta Pixel + LinkedIn Insight) ohne erkennbares Consent-Management-System.

Google Consent Mode v2 sauber einordnen

Der Consent Mode v2 ist kein Ersatz für eine Einwilligung. Er kommuniziert lediglich den vom Consent-Management-System erfassten Status an Google. Ohne wirksame Einwilligung sendet GA nur aggregierte Signale — der eigentliche Personenbezug wird damit reduziert, der rechtliche Bedarf einer Einwilligung bleibt aber bestehen, sobald nicht-technisch-notwendige Cookies oder vergleichbare Speichervorgänge ins Spiel kommen.

Pre-Consent-Risiken im Audit

Eine technische Vorprüfung kann sichtbare Pre-Consent-Indikatoren erkennen — z. B. ein gtag-Skript, das direkt im <head> ohne Consent-Gating geladen wird. Solche Hinweise sind ein guter Startpunkt für die Priorisierung. Sie ersetzen weder eine vollständige technische Prüfung noch eine rechtliche Bewertung der konkreten Konfiguration.

Schrems-II-Kontext

Auch bei wirksamer Einwilligung bleibt der Drittlandtransfer in die USA Thema (EuGH C-311/18, aktualisiert durch das EU-U.S. Data Privacy Framework 2023). Empfohlen sind zusätzliche Maßnahmen wie IP-Anonymisierung, eine Datenverarbeitungsvereinbarung mit Google sowie eine Bewertung der Datenexporte im konkreten Kontext.

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Der Audit ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und keine vollständige technische Prüfung.

FAQ

Google Analytics & Consent — Fragen & Antworten

Braucht Google Analytics immer einen Consent?+
In den meisten Standard-Setups: ja. Google Analytics setzt Cookies und überträgt Daten an Dritte (typischerweise außerhalb der EU). Die Pflicht zur Einwilligung ergibt sich aus § 25 TDDDG und DSGVO Art. 6. Ausnahmen sind selten und sollten individuell juristisch geprüft werden.
Was ist der Google Consent Mode?+
Der Consent Mode v2 signalisiert Google den Consent-Status. Ohne Einwilligung sendet er nur aggregierte, anonymisierte Signale. Die Verantwortung für eine wirksame Einwilligung bleibt vollständig beim Website-Betreiber.
Welche technischen Indikatoren prüft der Audit?+
Geladene gtag- / Tag-Manager-Skripte, Cookies aus typischen Google-Domains, anonymizeIp-Konfiguration sowie Tracker-Domains die noch vor sichtbarem Consent-Banner kommunizieren.