Google Analytics und Consent
Google Analytics setzt in den Standard-Implementierungen Cookies (z. B. _ga, _ga_*, _gid) und überträgt Daten — typischerweise auch in die USA. Nach § 25 TDDDG ist das Setzen nicht-technisch-notwendiger Cookies in der Regel einwilligungspflichtig, parallel braucht DSGVO Art. 6 eine taugliche Rechtsgrundlage. Tracking-Daten „funktional" oder „berechtigtes Interesse" zu deklarieren reicht in den meisten Auslegungen nicht aus.
Typische technische Indikatoren
googletagmanager.com/gtag/jswird direkt aus dem HTML geladen — ohne erkennbares Consent-Gating.- Beacons an
google-analytics.com/g/collecterfolgen vor sichtbarem Consent-Banner. - Fehlende
anonymize_ip-Konfiguration in der gtag-Init. - Mehrere parallele Tracker (z. B. GA + Meta Pixel + LinkedIn Insight) ohne erkennbares Consent-Management-System.
Google Consent Mode v2 sauber einordnen
Der Consent Mode v2 ist kein Ersatz für eine Einwilligung. Er kommuniziert lediglich den vom Consent-Management-System erfassten Status an Google. Ohne wirksame Einwilligung sendet GA nur aggregierte Signale — der eigentliche Personenbezug wird damit reduziert, der rechtliche Bedarf einer Einwilligung bleibt aber bestehen, sobald nicht-technisch-notwendige Cookies oder vergleichbare Speichervorgänge ins Spiel kommen.
Pre-Consent-Risiken im Audit
Eine technische Vorprüfung kann sichtbare Pre-Consent-Indikatoren erkennen — z. B. ein gtag-Skript, das direkt im <head> ohne Consent-Gating geladen wird. Solche Hinweise sind ein guter Startpunkt für die Priorisierung. Sie ersetzen weder eine vollständige technische Prüfung noch eine rechtliche Bewertung der konkreten Konfiguration.
Schrems-II-Kontext
Auch bei wirksamer Einwilligung bleibt der Drittlandtransfer in die USA Thema (EuGH C-311/18, aktualisiert durch das EU-U.S. Data Privacy Framework 2023). Empfohlen sind zusätzliche Maßnahmen wie IP-Anonymisierung, eine Datenverarbeitungsvereinbarung mit Google sowie eine Bewertung der Datenexporte im konkreten Kontext.
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Der Audit ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und keine vollständige technische Prüfung.