Art.-26-Selbstcheck

Selbstcheck: Betreiberpflichten nach Art. 26

Zwölf Fragen, rund fünf Minuten. Am Ende steht ein Lückenbericht mit den nächsten Schritten.

Läuft vollständig im Browser. Ihre Antworten werden weder gespeichert noch übertragen.

Die Fragen beziehen sich auf Hochrisiko-KI-Systeme. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Einsatz dazu zählt, klären Sie das zuerst mit dem AI-Act-Klassifikator. Beantworten Sie die Fragen für Ihre Hochrisiko-Systeme insgesamt; „Teilweise“ heißt: für einige Systeme ja, für andere nicht.
Frage 1: Verwendung gemäß Betriebsanleitung

Liegt für jedes eingesetzte Hochrisiko-KI-System die Betriebsanleitung des Anbieters vor, und haben Sie Maßnahmen festgelegt, die den bestimmungsgemäßen Einsatz sicherstellen?

Frage 2: Menschliche Aufsicht mit Befugnis

Ist für jedes System festgelegt, wer die Aufsicht führt, und darf diese Person Ergebnisse übersteuern oder den Einsatz stoppen?

Frage 3: Relevante und repräsentative Eingabedaten

Prüfen Sie die Daten, die Sie in das System geben, regelmäßig auf Relevanz und Repräsentativität für den Einsatzzweck?

Frage 4: Laufende Überwachung im Betrieb

Gibt es für jedes System eine festgelegte Routine, mit der Sie den laufenden Betrieb überwachen und Auffälligkeiten an den Anbieter melden?

Frage 5: Bei Risiko: melden und aussetzen

Ist geregelt, wer die Nutzung eines Systems bei einem erkannten Risiko sofort aussetzen darf und wer Anbieter und Behörde informiert?

Frage 6: Schwerwiegende Vorfälle melden

Ist die Meldekette für schwerwiegende Vorfälle (zuerst Anbieter, dann Einführer oder Händler und Behörde) dokumentiert und den Verantwortlichen bekannt?

Frage 7: Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren

Werden die Protokolle Ihrer Hochrisiko-Systeme, soweit Sie sie kontrollieren, nachweislich mindestens sechs Monate aufbewahrt?

Frage 8: Beschäftigte und Arbeitnehmervertretung informieren

Werden Betriebsrat und betroffene Beschäftigte vor dem Einsatz eines Hochrisiko-Systems am Arbeitsplatz informiert?

Frage 9: Registrierung (öffentliche Stellen)

Nur für öffentliche Stellen: Haben Sie sich vor der Nutzung selbst in der EU-Datenbank registriert und Ihre Nutzung jedes Hochrisiko-Systems dort eingetragen, und ist jedes dieser Systeme vom Anbieter registriert?

Für private Unternehmen: „Trifft nicht zu“ wählen.

Frage 10: Datenschutz-Folgenabschätzung mit Anbieterinformationen

Haben Sie geprüft, ob eine DSFA erforderlich ist, und fließen die Anbieterinformationen nach Art. 13 KI-VO in diese DSFA ein?

Frage 11: Betroffene Personen informieren

Werden Personen, über die ein Hochrisiko-System mitentscheidet (z. B. Bewerbende oder Kreditantragstellende), über diesen Einsatz informiert?

Frage 12: Rollencheck: Bleiben Sie Betreiber?

Haben Sie für jedes System geprüft und dokumentiert, dass Sie es weder unter eigener Marke anbieten noch wesentlich verändert oder für einen hochriskanten Zweck umgewidmet haben?

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Selbsteinschätzung auf Basis der VO (EU) 2024/1689 in der Fassung der VO (EU) 2026/1744, Stand Oktober 2026. Ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Pflichten im Detail: AI Act Betreiberpflichten.